Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus

In Deutschland findet jedes Jahr am 27. Januar der Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus statt. Der Tag wurde hinsichtlich der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau am 27.01.1945 durch die Rote Armee als Gedenktag ausgewählt.

In ihrer Rede im deutschen Bundestag anlässlich des diesjährigen Gedenktages mahnt die Zeitzeugin Tova Friedmann, die das Konzentrationslager Auschwitz überlebte, dass Schweigen gegenüber Antisemitismus Zustimmung bedeute. Darüber hinaus sagt sie, sie sei das Kind, „vor dem Hitler Angst hatte“, da er keine Zeugen für die Verbrechen haben wollte.

Um nicht zu schweigen, sondern zu erinnern und zu mahnen, setzten sich auch die Schüler*innen des Geschichts- und Pädagogikleistungskurses der Jahrgangsstufe Q2 am Antoniuskolleg mit der Frage der Schuld und Verantwortung auseinander. Die Kurse näherten sich dem Thema „Schuld“ aus unterschiedlichen Perspektiven: juristisch, moralisch und gesellschaftlich. Dabei wurden unter anderem die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und die Stutthof-Prozesse behandelt. Diskutiert wurde auch die individuelle Verantwortung der unmittelbaren Täterrollen. Dies geschah etwa am Beispiel der Ofenbauer Topf & Söhne. Nachgegangen wurde auch der Frage nach der Schuld von Hitlers Sekretärin Traudl Junge. Durch die vielfältige Auseinandersetzung wurde deutlich, wie vielschichtig das Thema und der Begriff „Schuld“ im Kontext des Holocaust zu betrachten ist. 

Im Unterricht bereiteten die Kursteilnehmer*innen ihre Erkenntnisse für die Schüler*innen anderer Jahrgangsstufen auf. Sie wollen mit der Aufarbeitung nicht nur einen Moment der Erinnerung schaffen, sondern auch einen Moment des Mahnens: Verantwortung endet nicht in der Vergangenheit!

Die reflektierte Arbeit der Lernenden, die in der Kapelle der Schule ausgestellt wurde, leistet einen wichtigen Beitrag zu einer lebendigen Erinnerungskultur an unserer Schule.

Für die Leistungskurse Geschichte & Pädagogik

Philipp Grabolle