Hausordnung
Präambel
Das Leben in der Schulgemeinschaft kann nur gelingen, wenn alle zu gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Verantwortung bereit sind. Die Hausordnung enthält die wichtigsten Regelungen, damit das Zusammenleben am Antoniuskolleg möglichst reibungslos verläuft.
1) Vor Unterrichtsbeginn
Die Schülerinnen und Schüler halten sich morgens vor Unterrichtsbeginn in den Foyers von Neubau und Klassentrakt oder auf dem Schulhof auf. Schülerinnen und Schüler, die in der ersten Stunde keinen Unterricht haben, begeben sich in die Aufenthaltsbereiche, die Mediothek oder die Mensa.
Nach 07.45 Uhr muss es in allen Klassen und auf den Fluren ruhig sein, auch wenn die Lehrkraft noch nicht da ist, da in benachbarten Klassenräumen mit dem Unterricht begonnen wurde.
Falls die Fachlehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein sollte, verständigen die Klassen- bzw. Kurssprecher das Sekretariat. Das Verhalten der Klasse muss so diszipliniert sein, dass der Unterricht anderer Klassen nicht gestört wird.
2) Pausenregelungen
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in den Pausen erholen – das geht am besten bei Bewegung in der frischen Luft. Deshalb müssen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I bei zumutbaren Wetterbedingungen in der ersten großen Pause die Schulgebäude verlassen. Die Pausen geben auch Gelegenheit, die Klassenräume zu lüften. Die Fenster dürfen allerdings nur gekippt und nicht gewaltsam geöffnet werden.
Eingänge, Flure und Treppenhäuser sind generell keine Aufenthaltsräume und müssen freigehalten werden.
3) Gesundheit, Eigentum und Versicherungsschutz
Um Gesundheit, Eigentum und Versicherungsschutz aller zu gewährleisten, ist grundsätzlich nicht gestattet, was dies gefährdet:
- Raufen, Balgen, Schlagen
- Ballspiele mit harten Bällen, insbesondere Fußbällen
- Nachlaufen, Fangspiele
- Werfen mit Schneebällen, Wasserbomben und sonstigen Gegenständen
- Spritzen mit Wasser
- sich auf die Fensterbänke zu setzen oder sich aus dem Fenster zu lehnen
- Fahren mit Skateboards o. Ä.
Tischtennis spielen, Streetball, Spielen mit Softbällen auf dem Kleinspielfeld oder die Nutzung des Kletterhangs, der Spielgeräte oder des Materials aus dem Pausen-spielhäuschen sind nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.
4) Verlassen des Schulgeländes
Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nicht verlassen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Klassen- oder einer der Fachlehrer eine Erlaubnis dazu erteilen. Auch für Mittagspausen können die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die maximal einen Kilometer von der Schule entfernt wohnen, eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
5) Gottesdienst
Schulgottesdienste finden in der Hauskapelle bzw. der Aula für verschiedene Klassen (s. Gottesdienstplan) jeweils in der Klassenleitungsstunde statt. Die Gottesdienste der Oberstufe werden von den Kursen der jeweiligen Stunde gemeinsam einmal im Quartal zu unterschiedlichen Zeiten jahrgangsstufenbezogen in der Hauskapelle besucht.
6) Geldbeträge und Wertgegenstände
Größere Geldbeträge und Wertsachen werden möglichst nicht mit in die Schule genom-men. Bei Verlust oder Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.
7) Gefährliche Gegenstände
Es ist streng verboten, gefährliche Gegenstände (Messer, Feuerwerkskörper, Laser, Waffen o. Ä.) mitzubringen.
8) Warten auf Beförderungsmittel
... (z. B. Busse) ist in den Foyers, in der Mediothek oder in der Mensa möglich.
9) Fundgegenstände
... werden im Schülersekretariat abgegeben.
10) Sauberkeit und Ordnung
Auf Sauberkeit im Schulgebäude (Räume, Flure, Toiletten) und im Schulgelände ist besonders zu achten. Die Schülerinnen und Schüler räumen die Klassen- und Fachräume am Ende einer Unterrichtsstunde auf, reinigen die Tafeln, stellen benötigte Geräte an ihren Standort zurück und stellen die ursprüngliche Sitzordnung wieder her.
Um eine zügige Reinigung der Schule am Nachmittag zu ermöglichen, sind die Stühle am Ende des Unterrichtstages (siehe Stundenpläne an den Raumtüren) hochzustellen.
Abfälle und Müll werden weitestgehend vermieden bzw. ordnungsgemäß getrennt. Das Pausengelände wird von einem wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst der Schüler sauber gehalten.
11) Alkohol, Nikotin und ähnliche Substanzen
Der Genuss von Alkohol und das Rauchen (inklusive E-Zigaretten, Shishas und E-Shishas) sind auf dem gesamten Schulgelände vom Gesetzgeber untersagt. Auch der Konsum und das Mitbringen von cannabishaltigen Produkten sind verboten. Für besondere Veranstaltungen wurden von der Schulkonferenz Ausnahmen vom Alkoholverbot beschlossen. Es wird erwartet, dass Schülerinnen und Schüler, die entgegen dem Wunsch der Schule in Sichtweite zum Schulgelände rauchen wollen, die Verkehrswege freihalten und Verunreinigungen von Straßen und Gehwegen vermeiden.
12) Fahrräder, Mofas und Kleinmotorräder
Fahrräder, Mofas und Kleinmotorräder werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
13) Umgang mit fremdem Eigentum
Für vorsätzlich und grob fahrlässig angerichtete Schäden an Einrichtungen der Schule sowie bei Beschädigungen und Verlust von Lehr- und Lernmitteln zeigt sich der Verursacher bzw. die Verursacherin verantwortlich und leistet vollen Ersatz.
14) Elektronische Geräte
Smartphones und andere elektronische Geräte von Schülerinnen und Schülern dürfen auf dem Schulgelände (mit Ausnahme der speziellen Oberstufenräume) nicht ohne Aufforderung genutzt werden. Tablets dürfen ab Klasse 9 gemäß der spezifischen Regelung genutzt werden, Smartwatches müssen in Prüfungssituationen unaufgefordert abgelegt werden. Weitere Ausnahmen bedürfen der Einzelfallgenehmigung.