Hausordnung

Präambel

Das Leben in der Schulgemeinschaft kann nur gelingen, wenn jeder zu gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Verantwortung für den anderen bereit ist. Die Hausordnung enthält die wichtigsten Regelungen, die alle zu beachten haben, damit das Zusammenleben möglichst reibungslos verläuft.

1) Vor Unterrichtsbeginn

1) Vor Unterrichtsbeginn

Bis zur Öffnung der Unterrichtstrakte halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Foyers von Neubau und Klassentrakt oder auf dem Schulhof auf. Schülerinnen und Schüler, die in der ersten Stunde keinen Unterricht haben, begeben sich in die Aufenthaltsbereiche, die Mediothek oder die Mensa.

Nach 7:45 Uhr muss es in allen Klassen und auf den Fluren ruhig sein, auch wenn die Lehrerin/der Lehrer noch nicht da ist, da in benachbarten Klassenräumen mit dem Unterricht begonnen wurde.

Falls der Fachlehrer/die Fachlehrerin fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein sollte, verständigen die Klassen- bzw. Kurssprecher das Sekretariat. Das Verhalten der Klasse muss so diszipliniert sein, dass der Unterricht anderer Klassen nicht gestört wird.

2) Pausenregelungen

2) Pausenregelungen

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in den Pausen erholen - das geht am besten bei Bewegung in der frischen Luft. Deshalb müssen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I bei zumutbaren Wetterbedingungen in der ersten großen Pause (09:55 - 10:20 Uhr) die Schulgebäude verlassen. Die Pausen geben auch Gelegenheit, die Klassenräume zu lüften. Die Fenster dürfen allerdings nur gekippt und nicht gewaltsam geöffnet werden.

Eingänge, Flure und Treppenhäuser sind generell keine Aufenthaltsräume und müssen freigehalten werden.

3) Gesundheit, Eigentum und Versicherungsschutz

3) Gesundheit, Eigentum und Versicherungsschutz

Um Gesundheit, Eigentum und Versicherungsschutz aller zu gewährleisten, ist grundsätzlich nicht gestattet, was dies gefährdet:

  • a) Raufen, Balgen, Schlagen
  • b) Ballspiele mit harten Bällen, insbesondere Fußbällen
  • c) Nachlaufen, Fangspiele
  • d) Werfen mit Schneebällen, Wasserbomben und sonstigen Gegenständen
  • e) Spritzen mit Wasser
  • f) Sich auf die Fensterbänke zu setzen oder sich aus dem Fenster zu lehnen
  • g) Fahren mit Skateboards o.ä.

Tischtennis spielen, Streetball, Spielen mit Softbällen auf dem Rasen oder die Nutzung des Kletterhangs, der Spielgeräte oder des Materials aus dem Pausenspielhäuschen sind nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.

4) Verlassen des Schulgeländes

4) Verlassen des Schulgeländes

Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nicht verlassen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Klassenoder einer der Fachlehrer eine Erlaubnis dazu erteilen. Auch für Mittagspausen können die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die maximal einen Kilometer von der Schule entfernt wohnen, eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

5) Gottesdienst

5) Gottesdienst

Dienstags und Freitags finden in der ersten Unterrichtsstunde Schulgottesdienste in der Pfarrkirche, bzw. der Aula für jeweils verschiedene Jahrgangsstufen (s. Gottesdienstplan) statt; es wird erwartet, dass alle Schülerinnen und Schüler an ihren Gottesdiensten teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht teilnehmen, halten sich in den Foyers, der Mediothek oder der Mensa auf und verhalten sich auf jeden Fall so, dass der Unterricht und das Arbeiten in angrenzenden Räumen nicht gestört werden. Die Gottesdienste der Oberstufe finden ein Mal im Quartal zu unterschiedlichen Zeiten jahrgangsstufenbezogen in der Aula statt und werden von den Kursen der jeweiligen Stunde gemeinsam besucht. 

6) Größere Geldbeträge und Wertsachen

6) Größere Geldbeträge und Wertsachen

... werden möglichst nicht mit in die Schule genommen. Bei Verlust/Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.

7) Gefährliche Gegenstände

7) Gefährliche Gegenstände

Es ist streng verboten, gefährliche Gegenstände (Messer, Feuerwerkskörper, Laser, Waffen u. ä.) mitzubringen.

8) Warten auf Verkehrsmittel

8) Warten auf Verkehrsmittel

... ist in den Foyers, der Mediothek oder der Mensa möglich.

9) Fundgegenstände

9) Fundgegenstände

... werden im Schüler-Sekretariat bei Frau Bender oder Frau Bongartz abgegeben.

10) Sauberkeit und Ordnung

10) Sauberkeit und Ordnung

Auf Sauberkeit im Schulgebäude (Räume, Flure, Toiletten) und im Schulgelände ist besonders zu achten. Die Schülerinnen und Schüler räumen die Klassen- und Fachräume am Ende einer Unterrichtsstunde auf, reinigen die Tafeln, stellen benötigte Geräte an ihren Standort zurück und stellen die ursprüngliche Sitzordnung wieder her.

Um eine zügige Reinigung der Schule am Nachmittag zu ermöglichen, sind die Stühle am Ende des Unterrichtstages (siehe Plan an der Raumtür) hochzustellen. Abfälle und Müll werden weitestgehend vermieden bzw. ordnungsgemäß beseitigt. Das Pausengelände wird von einem wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst der Schüler saubergehalten.

11) Alkohol und Rauchen

11) Alkohol und Rauchen

Der Genuss von Alkohol und das Rauchen (auch von E-Zigaretten, Shishas und E-Shishas) sind auf dem gesamten Schulgelände vom Gesetzgeber untersagt. Für besondere Veranstaltungen wurden Ausnahmen vom Alkoholverbot von der Schulkonferenz beschlossen.

Es wird erwartet, dass Schülerinnen und Schüler, die entgegen dem Wunsch der Schule in Sichtweite zum Schulgelände rauchen wollen, die Verkehrswege frei halten und Verunreinigungen von Gehwegen und Straßen vermeiden.

12) Fahrräder, Mofas und Kleinmotorräder

12) Fahrräder, Mofas und Kleinmotorräder

Fahrräder, Mofas und Kleinmotorräder werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen am ZOB abgestellt.

13) Schäden an Einrichtungen

13) Schäden an Einrichtungen

Für vorsätzlich und grob fahrlässig angerichtete Schäden an Einrichtungen der Schule sowie bei Beschädigungen und Verlust von Lehr- und Lernmitteln zeigt sich der Verursacher verantwortlich und leistet vollen Ersatz.

14) Smartphones und andere elektronischen Geräte

14) Smartphones und andere elektronischen Geräte

Smartphones und andere elektronischen Geräte von Schülerinnen und Schülern dürfen auf dem Schulgelände, mit Ausnahme der speziellen Oberstufenräume, nicht ohne Aufforderung genutzt sein. Tablets dürfen ab Klasse 9 gemäß der spezifischen Regelung genutzt werden, Smartwatches sind generell verboten. Weitere Ausnahmen bedürfen der Einzelfallgenehmigung.