Schulsanitätsdienst

Sicher durch den Schulalltag

Unser Schulsanitätsdienst besteht aus entsprechend ausgebildeten Schülerinnen und Schülern. Diese übernehmen bei Unfällen, akuten Erkrankungen und ähnlichen Notfällen, die sich während der Schulzeit ereignen, die qualifizierte Erstversorgung und Betreuung der Betroffenen.

Dadurch ist einerseits die zügige und kompetente Hilfeleistung sichergestellt, andererseits profitieren auch die Schulsanitäter von diesem Konzept. Sie lernen die Bedeutung von Teamarbeit sowie sozialer Kompetenz kennen und übernehmen Verantwortung für sich sowie auch andere.

Sämtliche Schulsanitäter*innen können neben der Teilnahme an einem regulären Erste-Hilfe-Kurs mindestens eine acht Doppelstunden umfassende Ausbildung zum Schulsanitäter vorweisen.

Ab dem Schuljahr 2019 / 2020 werden die neuen Schulsanitäter*innen nach einem Konzept des Malteser Hilfswerkes über die Malteser Gliederung in Lohmar ausgebildet, das eine fünftägige Schulung und eine Abschlussprüfung vorsieht.

Notfall! Was tun?

Bitte nicht zum Sanitätsraum gehen, ohne die Schulsanitäter zu verständigen!

Ministerium für Schule & Weiterbildung NRW: Medikamentengabe durch Lehrer*innen

"Aus der gesetzlich vorgegebenen Schulpflicht (§§ 34 ff. SchulG) folgt zugleich eine Fürsorge- und Betreuungspflicht der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Schülerinnen und Schülern (§ 57 Abs. 1 SchulG). Diese durch die Lehrkräfte wahrzunehmende Pflicht umfasst allerdings nicht die Durchführung von medizinischen Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler.

Im Interesse der Schülerinnen und Schüler können Lehrkräfte solche Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch freiwillig übernehmen."

Alle Rahmenbedingungen für eine mögliche Medikamentengabe durch Lehrer*innen sowie die rechtlichen Grundlagen enthält die offizielle Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.